Arbeitszeugnis ändern lassen: So gehen Sie richtig vor

Die meisten Zeugnisstreitigkeiten lassen sich ohne Anwalt lösen. Entscheidend ist weniger, wie stark Ihre Position ist, sondern wie einfach Sie es Ihrem Gegenüber machen, Ja zu sagen.

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Der wirksamste Hebel: Textvorschläge liefern

Wer schreibt «bitte formulieren Sie das besser», bekommt eine Diskussion. Wer den fertigen Ersatzsatz mitliefert, bekommt oft genau diesen Satz zurück.

Der Grund ist banal: In der Personalabteilung sitzt jemand, der das Zeugnis meist nicht selbst geschrieben hat und kein emotionales Interesse daran hat. Ein fertiger Vorschlag bedeutet für diese Person zwei Minuten Arbeit statt zwanzig. Machen Sie es ihr leicht.

Der Aufbau, der funktioniert

Für jeden Punkt drei Zeilen:

  1. Das Zitat aus dem Zeugnis, wörtlich.
  2. Ein Satz, warum es problematisch ist.
  3. Der gewünschte Ersatzwortlaut.

Beschränken Sie sich auf drei bis fünf Punkte. Das wirkt berechtigt. Fünfzehn Punkte wirken wie Querulanz und werden pauschal abgelehnt.

Was die Fronten verhärtet

Fristen: Schweiz und Deutschland unterscheiden sich stark

In der Schweiz verjährt der Anspruch nach zehn Jahren. Sie haben Zeit.

In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist zwar drei Jahre, in der Praxis nehmen viele Arbeitsgerichte aber schon nach vier bis neun Monaten Verwirkung an. Prüfen Sie ausserdem Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag auf Ausschlussfristen – die betragen oft nur drei Monate. Wer dort zu lange wartet, verliert den Anspruch, egal wie berechtigt er ist.

Die Beweislast in Deutschland

Das Bundesarbeitsgericht hat 2014 klargestellt (Urteil vom 18.11.2014, 9 AZR 584/13): Wollen Sie eine Bewertung besser als «befriedigend», müssen Sie die überdurchschnittliche Leistung darlegen und beweisen. Will Ihr Arbeitgeber Sie schlechter als «befriedigend» bewerten, muss er die Tatsachen dafür beweisen.

Praktisch heisst das: Ein schlechtes Zeugnis greifen Sie mit guten Aussichten an. Für ein «gut» statt «befriedigend» sollten Sie Belege sammeln – Beurteilungen, Zielvereinbarungen, Beförderungen, Auszeichnungen, Lob-E-Mails.

Die drei Stufen

  1. Freundliche Bitte, Frist zwei bis drei Wochen. Per E-Mail genügt. Löst die Mehrzahl der Fälle.
  2. Bestimmte Aufforderung per Einschreiben, Frist zwei Wochen, mit Verweis auf die Rechtsgrundlage und Ankündigung weiterer Schritte.
  3. Schlichtungsbehörde oder Anwalt. In der Schweiz ist beides kostengünstig bis kostenlos.

Wann ein Anwalt wirklich sinnvoll ist

Wenn das Zeugnis unwahre Tatsachenbehauptungen enthält, einen offenen Konflikthinweis trägt («Meinungsverschiedenheiten», «fristlos»), der Arbeitgeber zweimal nicht reagiert – oder wenn das Zeugnis Teil einer grösseren Auseinandersetzung wie einer Kündigungsschutzklage ist.

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Häufige Fragen

Wie formuliere ich die Bitte um Zeugnisberichtigung?

Zitieren Sie den beanstandeten Satz, erklären Sie in einem Satz das Problem und liefern Sie den gewünschten Ersatzwortlaut gleich mit. Beschränken Sie sich auf drei bis fünf Punkte und setzen Sie eine Frist von zwei bis drei Wochen.

Wie lange habe ich Zeit für eine Berichtigung?

In der Schweiz zehn Jahre. In Deutschland formal drei Jahre, praktisch aber oft nur wenige Monate, weil Gerichte Verwirkung annehmen. Prüfen Sie zusätzlich vertragliche Ausschlussfristen.

Muss der Arbeitgeber meinen Formulierungsvorschlag übernehmen?

Nein, die Formulierungshoheit liegt beim Arbeitgeber. In der Praxis werden konkrete Vorschläge aber häufig übernommen, weil sie Arbeit sparen.