Fügen Sie Ihr Zeugnis ein. Das Tool erkennt codierte Formulierungen, Weichmacher, Abwertungen und fehlende Pflichtbestandteile – und berechnet die versteckte Gesamtnote.
Das ist die Bestnote (Schulnote 1). Zwei Wörter entscheiden: «stets» – also immer statt nur zeitweise – und «vollsten» im Superlativ. Fehlt «stets», sinkt die Note um eine Stufe. Steht «vollen» statt «vollsten», ebenfalls. Fehlen beide, landen Sie bei einer 4.
Nein. Nach Art. 330a OR muss ein Zeugnis wahr, vollständig, wohlwollend und klar sein – verschlüsselte Botschaften sind unzulässig. Manche Schweizer Zeugnisse halten das ausdrücklich fest («Dieses Zeugnis enthält keine verschlüsselten Formulierungen»). In der Praxis tauchen die Codes trotzdem auf, oft weil deutsche Vorlagen kopiert werden. Genau deshalb lohnt sich die Prüfung.
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Erst sachlich prüfen, dann schriftlich eine Berichtigung verlangen – konkret formuliert, mit Vorschlag für den neuen Wortlaut. In der Schweiz haben Sie Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis; der Anspruch verjährt grundsätzlich nach zehn Jahren. Die meisten Arbeitgeber korrigieren, wenn die Forderung konkret und höflich ist. Erst danach wird ein Anwalt relevant.